Die Wahl der optimalen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nebst finanziellen und juristischen Überlegungen gilt es unbedingt zunehmend auch organisationale Gesichtspunkte ins Blickfeld zu nehmen. Die nachfolgenden nicht abschliessenden vier Kriterien können dabei eine erste Orientierungshilfe sein.
Wie meine Studie «Erfolgsfaktoren in der Kultur und Führung von sozialen Organisationen» zeigt, sind gut 75% der sozialen Organisationen in der Schweiz Stiftungen (vom Stifter losgelöstes und rechtlich verselbstständigtes Vermögen) oder Vereine. Es lohnt sich jedoch, auch als bereits lang existierende Unternehmung, sich der Frage der optimalen Rechtsform(en) nach unterschiedlichsten Entwicklungen und im Zuge von Um- und Neustrukturierungen mal wieder zu stellen. Weder in Deutschland noch in der Schweiz ist die Rechtsform für Sozialunternehmen irgendwie vorgeschrieben. Die Beurteilung bezüglich Steuerbegünstigung fällt nach derzeitiger Rechtslage einzig bei offenen Handelsgesellschaften (OHGs), Kommanditgesellschaften (KGs) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) regelmässig negativ aus.
Gemeinnützigkeit?
Gemeinnützigkeit kann aus verschiedenen Gründen angestrebt werden. Soll signalisiert werden, dass das soziale Engagement im Vordergrund steht? Oder geht es primär darum zu zeigen, dass mögliche Gewinne klar wieder in den Unternehmenszweck gesteckt werden? Unternehmerisch schliesst gemeinnützig nicht aus, kann, aber muss nicht gewinnorientiert sein. Grund zur Gemeinnützigkeit wäre dann vor allem, weil man zu einem gesellschaftlichen Problem einen Beitrag leisten und Mehrwert schaffen und erhalten will.
So gibt es heute die Möglichkeit, eine eher unternehmerisch orientierte Rechtsform wie die Aktiengesellschaft oder auch die GmbH auch gemeinnützig (gGmbH) zu betreiben. Damit treten für Kapitalgebende die finanziellen Interessen (Dividenden) zugunsten der ideellen Zielsetzung vollständig in den Hintergrund.
Finanzierung?
Eine nachhaltige Rentabilität kann ein sinnvolles Ziel sein, ist aber nicht immer realisierbar. So benötigen einige Organisationen, vielleicht weil Sie nicht-staatlich finanzierte Dienstleistungen anbieten, Spenden. Oder sie sind – im Idealfall für gezielte Aufbauprojekte auf Mittel aus von Stiftungen und aus Crowdfunding-Kampagnen angewiesen. Hier haben es gemeinnützige Organisationen grundsätzlich einfacher, darunter besitzen dann aufgrund der gesellschaftlichen Glaubwürdigkeit (noch) sicher Stiftungen und Vereine gute Karten.
Sucht eine Organisation hingegen eher Partnerschaften und Finanzierungen bei Unternehmungen in der Wirtschaft (Corporate Social Responsibility z. B.), könnte eine GmbH oder AG die passendere Rechtsform sein.
Demokratiegrad?
Soll mein Unternehmen eher (basis)-demokratisch organisiert sein, also möglichst viele Partner mit in die Entscheidungsprozesse einbeziehen, dann eignet sich eher der Verein oder die Genossenschaft. Aus eigenem Erleben weiss ich – unterdessen auch von zahlreichen Fachpersonen bestätigt, dass sich die Stiftung schlecht dafür eignet. Ich hätte mir gewünscht, das früher zu wissen. Fällt das in der Stiftung oberste Organ, der Stiftungsrat, eine Entscheidung, können im schlechtesten Fall weder Mitarbeitende noch die Stiftungsaufsicht korrigierend eingreifen. Wobei die Eingriffe der Aufsicht in der Schweiz förderalistisch unterschiedlich weitgreifend ausfallen können. Meist wird einzig geprüft, ob Entscheide juristisch korrekt durchgeführt und dokumentiert wurden.
Beim Verein oder auch bei Genossenschaften müssten bedeutsame Entscheide durch die Mitgliederversammlung oder die Genossenschafter abgesegnet werden – was oftmals demokratische, breiter abgestütztere Entscheidungen hervorbringt. Sind in einer GmbH oder AG die Kapitalgeber mehrheitlich auch Taktgeber im Unternehmen, fällt die Demokratiebilanz wahrscheinlich besser aus, als wenn die Mittel von Dritten stammen. Schwieriger ist es dafür, dem oft aufgeführten aber in meinen Augen zumindest in kleineren Unternehmen überwerteten Anspruch der Gewaltentrennung gerecht zu werden.
Entscheidungsagilität?
Ist Ihre Organisation stark mit Qualitätsfragen konfrontiert, muss sehr flexibel auf Kundenwünsche reagieren können (und damit verbunden Investitionen bei Bedarf zügig tätigen) und/oder verfolgt eine intensive Marktorientierungsstrategie, usw.?
Dann spricht dies eher für eine Rechtsform mit eng geführter Entscheidungsstruktur, wie z. B. eine GmbH oder eine mehrheitlich inhaberorientierte Aktiengesellschaft. Inhaberorientiert, da die Anonymität der Aktionäre ein Problem darstellen kann. Durch diese Rechtformen (GmbH, AG) kann eher sichergestellt werden, dass die Entscheide von in Verantwortung stehenden Führungs- und Fachpersonen, die starker Verknüpfung in den Alltag, gefällt werden.
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